Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Verträge zwischen der See + Gaster Elektro AG (nachfolgend «Unternehmen») und ihren Kunden (nachfolgend «Auftraggeber») über die Erbringung von Elektroinstallationen und damit verbundenen Dienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Annahme eines Auftrags erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung.
Bei Aufträgen, die telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular erteilt werden, kommt der Vertrag mit der Ausführung der Arbeiten zustande.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder, falls keine solche vorliegt, aus dem Angebot des Unternehmens.
Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Bei Arbeiten auf Regie werden die tatsächlich aufgewendeten Stunden und Materialkosten gemäss den jeweils gültigen Stundenansätzen und Materialpreisen abgerechnet.
4.2 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Zahlungsverzug ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen von 5% p.a. zu berechnen.
Bei grösseren Aufträgen kann das Unternehmen angemessene Teilzahlungen oder Vorauszahlungen verlangen.
5. Ausführung der Arbeiten
Das Unternehmen führt alle Arbeiten fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Normen und Vorschriften aus.
Alle Elektroinstallationen erfolgen nach den Vorschriften der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) und den Installationsnormen des Electrosuisse.
Der Auftraggeber gewährleistet dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern freien Zugang zum Arbeitsort und stellt die für die Arbeitsausführung notwendigen Anschlüsse (Strom, Wasser) zur Verfügung.
6. Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
Verzögerungen, die nicht vom Unternehmen zu vertreten sind (höhere Gewalt, Streik, Materialengpässe etc.), verlängern die Liefer- oder Ausführungsfristen entsprechend.
7. Gewährleistung
Das Unternehmen gewährleistet, dass die Arbeiten fachgerecht und mangelfrei ausgeführt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Arbeiten.
Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Das Unternehmen hat das Recht, den Mangel zunächst nachzubessern.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf normalen Verschleiss, unsachgemässe Behandlung oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind.
8. Haftung
Das Unternehmen haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. In jedem Fall ist die Haftung auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
Für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn oder andere mittelbare Schäden wird keine Haftung übernommen.
9. Eigentumsvorbehalt
Das gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmens. Das Unternehmen ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
10. Geheimhaltung
Das Unternehmen verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
11. Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäss unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website einsehbar ist.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Rapperswil-Jona, Schweiz.
12.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.4 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
See + Gaster Elektro AG
Neue Jonastrasse 90
8640 Rapperswil
Schweiz
Stand: 2.12.2025